Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  • Unsere Preisangebote sind freibleibend; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch uns.
  • Lieferungen gelten ab Werk und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
  • Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
  • Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skontoabzug von 2 % auf den reinen Warenwert. Bei Überschreitung des Zahlungstermines gerät der Käufer in Verzug, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf.
    Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu vergüten.
    Die Zahlung durch Wechsel oder Akzept unterliegt vorheriger Vereinbarung. Bei Hereinnahme von Wechseln und Akzepten werden die bankmäßigen Diskontspesen und sonstige Kosten berechnet; sie sind sofort zahlbar. Ein Skontoabzug ist bei Wechsel- oder Akzeptzahlung ausgeschlossen.
    Bei Überweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige eingeht, als Zahlungseingang.
    Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Bestellers geändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- oder sonstigen Kosten zu tragen.
    Lohnarbeiten werden grundsätzlich rein netto Kasse ausgeführt.
    Bei größeren Aufträgen können entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen vereinbart werden.
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung - bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung - unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware wieder an uns zu nehmen. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen eines ordentlichen, üblichen Geschäftsverkehrs veräußern oder verwenden. Pfändungen durch andere Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten.
  • Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage bleiben vorbehalten, desgleichen handelsübliche Abweichungen des Materials und der Beschaffenheit der Ware.
  • Vom Auftraggeber beschafftes Material ist uns frei Haus zu liefern.
  • Mängelrügen sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware vorzubringen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Im Falle begründeter Mängelrüge haben wir das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Mengendifferenz bitten wir um Einsendung des Packzettels.
  • Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Ferligungsmuster usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. Betriebsstörungen- sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist - verursacht durch Krieg, Streik, Heizstoff- oder Kraftstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt - befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise.
    Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
  • Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Bei kleineren Druckaufträgen sind wir nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei farbigen Reproduktionen und allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
    Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von den Setzern nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
  • Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben uns, wenn nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren und zu welchem Verwendungszweck - ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Falls Gegenstände nach Angaben des Auftraggebers gefertigt werden, übernimmt dieser allein die Verantwortung für die Schutzrechte.
  • Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster sowie Prägestempel, Druckstöcke und Werkzeuge werden von uns zum Selbstkostenpreis berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Wenn die übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere oder zur Aufbewahrung übergebene sonstige Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann von uns nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
  • Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus Verträgen sowie Gerichtsstand ist Essen; das gilt auch für den Fall einer Wechsel- oder Scheckklage!
  • Die vorstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auch wenn nicht jedesmal eine besondere Bestätigung erfolgt. Die eventuelle Nichtigkeit einer der vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Bedingungen des Käufers haben für die mit uns getätigten Abschlüsse keine Geltung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diesen Bedingungen widersprechende oder sonstige zusätzliche Abmachungen mit unseren Mitarbeitern bedürfen ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, unsere Erzeugnisse mit unserem Herstellervermerk zu versehen, desgleichen fabrikationstechnisch begründete Änderungen sowie Weiterentwicklungen der Produkte durchzuführen.